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Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Außerdem kann auch die Betätigung eines Schülers gemeint sein. Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit wird nicht überschritten.


Dies sind in Deutschland beispielsweise bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers für die Haupttätigkeit wird durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt. Außerdem darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision mit der Haupttätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt (BAG 6 AZR 357/01, Urteil vom 28. Februar 2002).


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09 Jul 2009, ||| © by JOBAFUN-PRODUCTIONS §§§ Impressum §§§ Disclaimer §§§ Datenschutz Kontakt:info[at]flirtdatefun[.]de

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